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Montag, Juli 07, 2003

Wilhelm Rees: Scheidung und Wiederheirat und die (Un-)Möglichkeit einer liturgischen Feier

Das katholische Eherecht scheint ziemlich kompliziert zu sein und im Vergleich zu anderen Bereichen des Kirchenrechts auch eine hohe Regelungsdichte zu haben. Wilhelm Rees befasst sich ausführlich mit dem Thema und kritisiert in diesem Zusammenhang eine pastorale Praxis:

Weithin wird einer „pastoralen Lösung" der Vorzug gegeben. Pastoral und Kirchenrecht sind aber in gleicher Weise auf die offenbarungstheologischen Vorgaben der Kirche verwiesen. Eine pastorale Lösung muß somit auch eine rechtliche, zugleich aber auch eine dogmatisch und moraltheologisch mögliche sein. Das Problem ist also nicht nur ein kirchenrechtliches. Vielmehr sind Exegese, Dogmatik (Frage der Unauflöslichkeit), Moraltheologie (Frage von Schuld und Ehebruch) und ebenso - auch gerade in unserem Zusammenhang - die Liturgiewissenschaft zusammen mit der Pastoraltheologie und dem Kirchenrecht gefordert und auf Gespräche miteinander angewiesen.


NB: Ein schönes Thema für den Beginn dieses Notizbuches, aber keine Sorge - es wird hier auch um erfreulichere Dinge gehen.