Begründungspflicht
Es ist gut und richtig, dass römisch-katholische Christen nicht am lutherischen Abendmahl oder reformierten Gedächtnismahl teilnehmen dürfen. Eine solche Teilnahme wäre die Leugnung zentraler Glaubensüberzeugungen vom Wesen der Eucharistie. Nur wer diese Überzeugungen teilt, kann an der Eucharistie teilnehmen.
Wer meint, dies sei böse und falsch, muss das begründen.
Wer meint, dies sei böse und falsch, muss das begründen.
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