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Mittwoch, September 22, 2004

Ich möchte noch ein wenig Öl ins Feuer gießen und über den Zusammenhang von Sonntagspflicht und Versorgungsmentalität nachdenken. Ich fürchte nämlich, es gibt einen solchen. Die eine ist das passgenaue Gegenstück zur anderen.

Oft und nicht zu unrecht wird ja das Denken in Kategorien der Versorgung kritisiert: "Unser Pfarrer muss drei Gemeinden versorgen." (Mit was eigentlich?) Solches Versorgungsdenken lebt aus dem Konzept von wechselseitigen Rechten und Pflichten - aus den Rechten der einen Partei entstehen Pflichten für die andere und umgekehrt.

Das Recht der Gemeinden auf sonntägliche Eucharistiefeier legt den Bischöfen und Priestern die Pflicht auf, solche zu feiern. Umgekehrt steht dieser Pflicht das Recht des Priesters auf Beteiligung der Gemeinde gegenüber - also die Pflicht des einzelnen Christen zum Messbesuch, vulgo Sonntagspflicht. Dies hat bereits zum absurden Resultat geführt, dass immer weniger Priester immer mehr Messen vorstehen, die immer schlechter besucht werden - trotz Sonntagspflicht.

Auch wenn ich der Nabelschau prinzipiell eher skeptisch gegenüber stehe, sei doch eine weitere These gewagt: Spezifisch deutsch ist dieses Versorgungsdenken wahrscheinlich, weil es einerseits unserer obrigkeitsstaatlichen Tradition entspricht und andererseits aus der Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer gewisse Versorgungsrechte ableitet. Dass dieses Prinzip in der Kirche nicht dauerhaft funktioniert, ist wohl offenkundig.