Verbetet
Jetzt habe ich doch glatt die Erste Vesper vom 18. Sonntag im Jahreskreis gebetet - dabei wäre die vom Fest Verklärung des Herrn richtig gewesen. (Ist ja auch anderen schon passiert.)
Werde ich gleich mal nachholen.
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Et unam, sanctam, catholicam et apostolicam Ecclesiam.
Confiteor unum baptisma in remissionem peccatorum.
Et expecto resurrectionem mortuorum, et vitam venturi saeculi. Amen.
Jetzt habe ich doch glatt die Erste Vesper vom 18. Sonntag im Jahreskreis gebetet - dabei wäre die vom Fest Verklärung des Herrn richtig gewesen. (Ist ja auch anderen schon passiert.)
2 Comments:
Inzwischen haben Sie's wohl schon nachgeholt. Aus moraltheologischer Sicht darf ich Sie jedoch beruhigen - es wäre nicht nötig gewesen, selbst bei unterstellter Brevierverpflichtung. Bei versehentlichem Beten einer Hore eines unzutreffenden Offiziums ist nämlich einfach ab dem Erkennen des Fehlers an derbetreffenden Stelle der richtigen Hore fortzufahren, es ist jedoch nur dann nachzuholen (schreibt wenigstens der Hl. Alphons v. Liguori), wenn die irrtümlich gebetete Hore wesentlich kürzer wäre, als die ansich zu beten gewesene. Was aber in der "Liturgia Horarum" wohl kaum noch vorkommen dürfte (das klassische Beispiel war früher nach dem Breviarium Romanum i.d.F. S. Pii V stehts die Sonntagsnocturn, welche doch die Kleinigkeit von 18 Psalmen aufwies. Wer hier irrtümlich ein Heiligenoffizium mit bloß 9 Psalmen betete, hatte neun Psalmen aus der Sonntagsnocturn nachzuholen (die Lesungen Hymnen, Responorien etc. nicht, denn die waren ja meist vergleichbarer Länge)
MfG
Christianus
Danke für die Aufklärung und das interessante historische Beispiel!
Nein, nötig wäre es nicht gewesen. Normalerweise hole ich auch keine Horen nach, ob ausgefallen oder falsch gebetet. Aber in diesem Fall erschien mir das Fest bedeutend und die Hore interessant und kurz genug, um sie eben nachzuholen.
Verplichtet bin ich nicht.
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