Hort der religiösen Subjektivität
Gar trefflich weiß die NZZ den Fall Berger zu deuten:
Der Protestantismus hat historisch ein nicht geringes Scherflein dazu beigetragen, dass die Gewissensfreiheit den zentralen Rang erhalten hat, den sie im säkularen Staat einnimmt - wäre es dann nicht befremdlich, wenn es ausgerechnet im Hort der religiösen Subjektivität päpstlicher zugehen müsste als beim Papst? - Vom jetzigen Papst hat Berger geschrieben, dass er den Vorgang «genau» kenne und «sein theologisches nihil obstat gegeben» habe. Die päpstliche Unbedenklichkeitserklärung wäre - in den Augen des Laien - allerdings insofern nicht ganz unbedenklich, als sie sich über das Kirchenrecht hinwegsetzte. Danach nämlich hätte Berger sich mit seinem Übertritt zu einer anderen Konfession automatisch die Exkommunikation zugezogen. [Perlentaucher]
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