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Dienstag, August 09, 2005

Berufungen

Ich habe übrigens in meiner Aufzählung eine Pflicht vergessen:
Der ganzen christlichen Gemeinschaft obliegt die Pflicht, Berufungen zu fördern, damit in der ganzen Kirche für die Erfordernisse des geistlichen Amtes ausreichend vorgesorgt wird; besonders sind dazu die christlichen Familien, die Erzieher und in besonderer Weise die Priester, vor allem die Pfarrer verpflichtet. Die Diözesanbischöfe, denen die Sorge um die Förderung von Berufungen hauptsächlich aufgegeben ist, haben das ihnen anvertraute Volk über die Bedeutung des geistlichen Amtes und über die Notwendigkeit von Amtsträgern in der Kirche zu belehren; sie haben Unternehmungen zur Förderung von Berufungen, besonders durch Werke, die dazu errichtet werden, zu veranlassen und zu unterhalten. [CIC 233,1]
Nicht ganz unwichtig.